AGB

Verantwortliche Stelle i.S.d. §13 Abs. 1 TMG

Inhaber. Timm Lehmann
Telefon: 0170-8768563
Adresse : Im Kreuzfeld 15
PLZ: 30982 Pattensen
E-Mail: info@barformat.de
Umsatzsteuer: 42/126/02368

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Barformat Hannover - Mobile Bar | Catering | Team | Gastronomie | Messe | Firmenevent | Cocktails | Buchen | Mieten | Anfragen | Hannover | Hameln | Bremen | Braunschweig

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Lieferungen und Leistungen von Barformat erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Soweit keine abweichenden Bedingungen des Kunden gestellt werden, wird die ausschließliche Geltung dieser AGB anerkannt. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Unternehmer (Gewerbetreibende).

§ 1 Vertragsabschluss

1. Nach der unverbindlichen Erstellung und Zusendung eines Angebotes (Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend) durch Barformat an den Kunden, muss der Kunde dieses Angebot, in jedem Fall, schriftlich durch eine Auftragserteilung bestätigen. Sollte Barformat die Auftragserteilung des Kunden akzeptieren, erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erst mit der Auftragsbestätigung durch Barformat kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Barformat veranstaltungsrelevante Informationen vor der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde veranstaltungsrelevante Informationen absichtlich zurückhalten, behält Barformat sich das Recht vor, den Auftrag des Kunden zu stornieren.

3. Die Auftragserteilung des Kunden ist verb- indlich und kann gegebenenfalls, sollte keine Bezahlung der Leistungen erfolgen, gerichtlich verwendet werden, um das Entgelt einzufordern.

4. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Barformat schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.

5. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern (z. B. Veränderte Gästeanzahl), bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Barformat.

7. Veränderungen an den vertraglich festgelegten Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen (z.B. zusätzliches Personal, zusätzliche Waren, etc.) die zum vereinbarten Endpreis hinzugefügt werden.

8. Der Kunde erklärt sich mit der verbindlichen Auftragserteilung automatisch mit den AGB von Barformat einverstanden.

9. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Barformat, das vom Kunden beauftragte Projekt bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Barformat resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 2 Preise

1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

2. Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragserteilung.

3. Für den Auftraggeber bleibt der Erstkontakt ohne Kosten. Dazu zählen allgemeine Angebote und Grobkonzepte. Erstellt Barformat noch vor Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers Detailkonzepte, umfangreiche Angebote und Präsentationen werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dies gilt auch für Mehr- aufwendungen in Form von wiederholten Entwurfsarbeiten und zeitaufwendigen Korrekturen bereits erstellter Angebote bzw. Konzepte.

4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Barformat sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Barformat in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

1. Barformat ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Barformat berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

– 50 % der vereinbarten Vergütung Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss.
– Sollte zwischen dem Vertragsabschluss und dem Veranstaltungsbeginn kein ausreichender Zeitraum vorhanden sein, wird die Anzahlung sofort fällig, spätestens aber vor Anfahrt durch Barformat. Die Höhe der Anzahlung kann der Auftragserteilung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.

3. Eine Gesamtrechnung erfolgt nach dem Ende der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.

4. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Kommt der Kunde in Zahlungs- verzug, so ist Barformat berechtigt, ohne weitere Mahnungen, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Geschäftskunden bis zu 9% zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Barformat anerkannt sind.

6. Die von Barformat gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Barformat.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber benennt Barformat einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gewünschten Veranstaltungsabläufe und –inhalte. Dieser ist für Rückfragen oder Abstimmungserfordernissen der Eventmanager des Auftragnehmers auch während der Veranstaltung kurzfristig erreichbar.

2. Barformat wird für Leistungsstörungen, die aufgrund nicht rechtzeitiger Absprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers beruhen, von ihrer Haftung befreit.

§ 5 Lieferung

1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Barformat ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Wird ein Liefertermin nicht schriftlich erfasst, so kann der Kunde keine Ansprüche auf Schadensersatz durch verspätete Lieferung geltend machen, da ein Liefertermin nicht definiert ist.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrecht

1. Der Kunde gestattet Barformat, seinen Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social- Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen, sowie für eigene Zwecke zu verwenden. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur, Gastwirt etc.) ist dieser für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Für das Einholen von Nutzungsrechten der Gäste des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde verantwortlich. An diesen Fotos stehen Barformat das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu.

2. Von Barformat erstellte Entwürfe / Konzepte unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens des Auftragnehmers nicht selbst oder unter der Inanspruchnahme anderer Anbieter genutzt (umgesetzt) bzw. an Dritte weitergegeben werden. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Barformat eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 10 % des maßgeblichen Auftragswertes gemäß dem jeweiligen Konzept. Die Strafe wird fällig für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

3. Die Parteien verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.

4. Die im Rahmen der Auftrages von Barformat erarbeiteten Leistungen wie z.B. Speise- und Getränkekarten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Vorschläge des Kunden zur Gestaltung, oder dessen sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

5. Der Kunde gestattet Barformat , während der Veranstaltung, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in Form von Flyern, Visitenkarten, Aufstellern, Monitor-Werbung, Monitor-Präsentationen, Werbeaufnahmen durch von Barformat beauftragte Dritte Personen etc. erfolgen.

§ 7 Rücktritt

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Barformat zu leisten:

2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 40% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Barformat bleibt vorbehalten.

3. Stornierungskosten-Staffelung:

– Rücktritt nach Vertragsabschluss: 40%
– Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
– Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
– Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 90%
– oder bei Nichtantritt 100%.

4. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Barformat ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

5. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Barformat.

6. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Barformat im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.

7. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

8. Für jeden Fall des Rücktritts von Barformat wird die Haftung von Barformat gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

9. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Barformat zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Barformat kann den geschlossenen Vertrag kurzfristig unter den folgenden Umständen stornieren, kündigen oder den Auftrag abbrechen:

1. Wenn das erforderliche Personal aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist.

2.  Wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle von Barformat eintritt.

4. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht pünktlich leistet.

5. Wenn der Kunde die vereinbarten Konditionen und/oder den Inhalt dieser AGB in wesentlicher Weise verletzt.

§ 8 Versicherung

1. Die von Barformat in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Cocktail-Mixer, Mietequipment etc., werden durch den Kunden gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung) versichert. Die von Barformat gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Kunden zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie einer Versicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen.

§ 9 Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen

1. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Kunden (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläsern, werden dem Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Diebstahl oder Einbruch am Veranstaltungsort.

2. Alle Geräte und Einrichtungen müssen vor Beendigung des Mietverhältnisses vom Kunden gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden in den Geschäftsräumen der Firma Barformat gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.

§ 10 Kündigung

1. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Barformat als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Barformat für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 11 Haftung

1. Die Haftung von Barformat gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vor- verträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Barformat herbeigeführt wurde.

2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Barformat und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Barformat grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

4. Bei einem Leistungsangebot von Barformat mit erhöhtem Risiko kann Barformat die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Barformat verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall von Barformat als Auslagen erstattet. Im Übrigen
verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

5. Soweit Barformat im Auftrag eines Auftraggebers seine Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber von Barformat von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Barformat gleich lautende Haftungsbeschränk- ungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

6. Barformat übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Barformat von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Barformat gegenüber erhoben werden.

7. Barformat haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 12 Vermittlungsleistung

1. Barformat haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Barformat von allen An- sprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

3. Soweit Barformat als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Barformat hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Barformat so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Barformat vermittelt worden. Barformat hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Barformat gezahlt hätte.

4. Ist Barformat im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 13 Gewährleistung

1. Barformat steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Barformat ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Barformat nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, von Barformat erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Barformat begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen an Barformat unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Barformat nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht.

§ 14 Konkurrenzschutz

1. Die von Barformat eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter ange- stellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Schlussbestimmung

1. Alle personenbezogenen Daten, die Barformat zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag 30982 Pattensen.